Pickerl - §57a Überprüfung

Zur Sicherstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit wird vom Gesetzgeber eine Begutachtung nach §57a vorgeschrieben (=Pickerl - Überprüfung). Die Begutachtung ist verpflichtend für alle auf der Straße zugelassenen Fahrzeuge.

 Der Zeitpunkt der Überprüfung ist gekoppelt an das Monat der Erstzulassung Ihres Fahrzeuges. Zusätzlich wird in Österreich eine Toleranzfrist von einem Monat vor Fälligkeit bis zum 4ten Monat nach Fälligkeit (=Erszulassungsmonat) gewährt.

 

Wir bieten Ihnen eine Überprüfung nach §57a für folgende Fahrzeug an:

  • PKW, Kombis bis 3,5t
  • LKW bis 3,5t
  • Motorräder
  • Mopeds
  • Anhänger
  • Zugmaschinen
  • Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger

 

Eine besondere Regelung gibt es für Neuwagen wo die erste Pickerl-Überprüfung erst nach 3 Jahren und die zweite nach weiteren 2 Jahren fällig ist. (3-2-1 Regel)

Pickerl Erinnerung

Um Ihnen eine kleine Erleichterung zu bieten, haben wir ein nützliches Werkzeug geschaffen um in Zukunft rechtzeitig an die Fälligkeit des Pickerls erinnert zu werden. 

 

Für die automatische Pickerl Erinnerung einfach folgendes Formular ausfüllen und die Erinnerung bequem wahlweise per WhatsApp, E-Mail oder SMS erhalten.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Martin Raffetseder e.U.

Hönigfeld 1

4594 Grünburg

Tel: +43 (7257)/73 82

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